Allgemeine Fragen zu unseren Erste-Hilfe-Kursen

Allgemeines über unsere Erste Hilfe Kurse

Wie lange sind die Erste Hilfe Bescheinigungen gültig?

Die Gültigkeit der Erste Hilfe Bescheinigung ist Abhängig vom Zweck der Schulung. Um von den Unfallversicherungsträgern als betrieblicher Ersthelfer anerkannt zu werden, darf dies EH – Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
Bei der Beantragung des Führerscheins oder Führerscheinerweiterung darf die EH – Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein um von der Fahrerlaubnisbehörde anerkannt zu werden.

Wie lange dauert ein Erste Hilfe Kurs?

Die Themen und Inhalte von Erste Hilfe Kursen werden durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe reguliert. Diese hat für Erste Hilfe Ausbildungen und Erste Hilfe Fortbildungen 9 Unterrichtseinheiten, je 45 min, festgelegt.

Kann ich meine EH Bescheinigung auch für den Führerschein verwenden?

Als Erste Hilfe Schule sind wir von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung als ermächtigte Stelle in der Aus- und Fortbildung für betriebliche Ausbilder anerkannt. Durch diese Ermächtigung werden unserer Kurse auch von den Fahrschulbehörden akzeptiert.

Müssen alle erste Hilfe Maßnahmen dokumentiert werden?

Alle Ereignisse in denen Erste Hilfe geleistet worden ist, müssen dokumentiert werden. Für Mitarbeiter ist dies unabdingbar, dar dies als Nachweis für die Anerkennung als Arbeitsunfall verwendet wird. Daher muss auch der kleinste Unfall dokumentiert werden. Zur Dokumentation kann der “Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen” verwendet werden.

Wie viele Ersthelfer benötige ich in meinem Betrieb?

Die Mindestanzahl der betrieblichen Ersthelfer werden in DGUV Vorschrift 1, §26 geregelt.

– bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer vorgeschrieben

– in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

– in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der anwesenden Versicherten

– in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten

– in Hochschulen 10% der Beschäftigten

Was kostet eine Erste Hilfe Schulung?

Die Lehrgangsgebühren für unsere Erste Hilfe Schulungen betragen 35€ je Teilnehmer. Bei Schulungen vor Ort veranschlagen wir eine Kurspauschale von 350€.
Für ihre Versicherten übernehmen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Lehrgangsgebühren für die Ausbildung zum betrieblichen Erst Helfer. Die Beantragung der Kostenübernahme kann sich bei den einzelnen Bgs und UVT unterscheiden. Gerne stehen wir ihnen unterstützend zur Verfügung.

Welche Inhalte werden in einem EH Kurs vermittelt?

In unseren Erste Hilfe Kursen möchten wir sie best möglich auf ein Vielzahl von Notsituationen, in denen sie Erste Hilfe leisten sollten vorbereiten. Hier ist eine Übersicht einiger Themen die wir behandeln.

• Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen/Notfällen/Rettung

– Gesetzliche und moralische Verpflichtung zu helfen
– Gefahrensituationen einschätzen und Eigenschutz
– Notruf

• Vitalfunktionen prüfen, Störungen des Bewusstseins erkennen

– Bewusstseinskontrolle
– Atemkontrolle
– stabile Seitenlagen
– Reanimation

• Unfälle und Verletzungen 

– Rettung aus Gefahrensituation
– Helmabnahme
– Wundversorgung
– Verbrennungen
– Thermische Verletzungen
– Vergiftungen
– Bewusstseinskontrolle Verätzungen

• Erkrankungen erkennen und versorgen

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