AGB unserer Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KeThAl GmbH, Dachsweg 20, 14974 Ludwigsfelde

 

1. Anwendungsbereich

    1. Diese AGB gelten für Verträge zwischen Keep Them Alive und dem Kunden über Schulungen, die auf der Webseite www.keep-them-alive.de angeboten werden.
    2. Kunden können Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen sein. Unternehmen und Institutionen melden eine bestimmte Anzahl von namentlich benannten Personen als Teilnehmer von Schulungen an.
    3. Die AGB von Keep Them Alive gelten ausschließlich. Abweichende oder widersprechende AGB des Kunden gelten nur, wenn Keep Them Alive diesen ausdrücklich und mindestens in Textform zustimmt.
    4. Individuelle Abreden zwischen Keep Them Alive und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand

    1. Keep Them Alive bietet Schulungen für Erste Hilfe und Brandschutz gegen Zahlung einer Schulungsgebühr an. Umfang, Inhalt und Termine der jeweiligen Schulung ergeben sich aus den Beschreibungen auf der Webseite und den gesetzlichen Vorgaben.
    2. Keep Them Alive ist ermächtigte Stelle im Sinne von DGVU Grundsatz 304-001 für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe.
    3. Keep Them Alive schuldet nur die Durchführung der Schulungen als Dienstleistung und keinen darüberhinausgehenden Erfolg. Insbesondere ist die Schulungsgebühr auch dann zu entrichten, wenn Teilnehmer die vermittelten Inhalte nicht anwenden kann. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Wiederholung.

3. Vertragsschluss

    1. Anmeldungen zu Schulungen können über die Webseite von Keep Them Alive oder außerhalb der Webseite geschlossen werden.
    2. Bei einem Vertragsschluss über die Webseite von Keep Them Alive sind die angezeigten freien Plätze ein rechtsverbindliches Angebot von Keep Them Alive zur Teilnahme an der jeweiligen Schulung. Der Kunde nimmt dieses durch Absenden des Anmeldeformulars und anschließender Zahlung der Teilnahmegebühr an.
    3. Außerhalb der Webseite können Verträge per E-Mail durch eine Anmeldung des Kunden und eine Annahme seitens Keep Them Alive geschlossen werden. Die Annahme wird durch Übersendung einer Anmeldebestätigung oder einer Rechnung erklärt.
    4. Verbrauchern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen enthält die Widerrufsbelehrung von Keep Them Alive.

4. Stornierung

    1. Keep Them Alive behält sich vor, eine Schulung bis zu zwei Wochen vor dem geplanten Termin abzusagen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die zur Kostendeckung erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreicht ist. In diesem Fall werden dem Kunden Ersatztermine angeboten. Nimmt der Kunde das Angebot eines Ersatztermins nicht an, werden ihm bereits bezahlte Schulungsgebühren erstattet.
    2. Kunden sind berechtigt, ihre Anmeldung bis zu sieben Tage vor dem Schulungstermin kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Schulungsgebühr verpflichtet.

5. Schulungsgebühren

    1. Es gelten die im jeweiligen Schulungsangebot angegebenen Gebühren. Diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit einzelne Schulungen nicht umsatzsteuerfreit sind.
    2. Reisekosten zum Schulungsort sind nicht in den Schulungsgebühren enthalten und vom Teilnehmer selbst zu tragen. Das Gleiche gilt für Verpflegungskosten am Schulungstermin.
    3. Ein Nichterscheinen eines Teilnehmers zu einem Schulungstermin befreit den Kunden nicht von der Schulungsgebühr. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
    4. Kann eine in-House Schulung aufgrund vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, bleibt der Kunde zur Zahlung der Schulungsgebühren verpflichtet.
    5. Soweit ein Kunde einen Anspruch auf Übernahme der Schulungsgebühren durch eine Berufsgenossenschaft (BG) oder einen Unfallversicherungsträger (UVT) hat, rechnet Keep Them Alive mit diesen direkt ab. Voraussetzung ist, dass der Vertragsschluss über die Schulung spätestens vier Wochen vor dem Schulungstermin erfolgt. Der Kunde bleibt zur Zahlung der Schulungsgebühr verpflichtet, falls Keep Them Alive keine oder nur eine teilweise Zahlung von der BG oder dem UVT erhält.
    6. Rechnungen werden digital übermittelt. Eine Papierrechnung wird nur gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro versandt.

6. Durchführung von Schulungen

    1. Schulungen werden an der angegebenen Anschrift zur angegebenen Zeit durchgeführt. Alternativ werden Schulungen in-House in den vom Kunden bereitgestellten Räumen durchgeführt.
    2. Schulungen beinhalten die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vorgegebenen Lerninhalte (DGUV i 205-023 für Brandschutz, DGUV v 1 für Grundsätze der Prävention). Die Vermittlung des Lernstoffs erfolgt auf der Grundlage des von Keep Them Alive entwickelten didaktischen Konzepts. Keep Them Alive kann nach freier Wahl eigene Mitarbeiter oder externe Lehrkräfte einsetzen.
    3. Schulungen werden unter Einhaltung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften durchgeführt. Erfüllt ein Teilnehmer nicht die Voraussetzungen, wird er zur Schulung nicht zugelassen. Ein Anspruch auf Erstattung der Schulungsgebühren besteht in diesem Fall nicht.
    4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei praktischen Übungen den Anweisungen der Lehrkräfte strikt Folge zu leisten. Er ist weiterhin verpflichtet, Lehrkräfte auf vorbestehende gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen hinzuweisen und Übungen sofort abzubrechen, wenn bei deren Ausführung Beschwerden auftreten.
    5. Keep Them Alive ist berechtigt, Teilnehmer bei einem Fehlverhalten von einer Schulung auszuschließen. Eine Ausschließung begründet keinen Anspruch des Kunden auf Erstattung der Schulungsgebühren.

7. Bescheinigung

    1. Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung. Die Bescheinigung wird nur erteilt, wenn der Teilnehmer an allen Unterrichtseinheiten teilgenommen hat.
    2. Bescheinigungen gelten als Nachweis in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang. Sie können eine zeitlich begrenzte Gültigkeit haben.
    3. Die Aushändigung von Bescheinigungen erfolgt erst nach Zahlung der vollständigen Schulungsgebühren.

8. Haftung

    1. Keep Them Alive haftet nicht für Personenschäden, die durch eigenes Verschulden des Teilnehmers verursacht worden sind.
    2. Für fahrlässig verursachte Vermögensschäden haftet Keep Them Alive nur im Rahmen des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Die Haftung für die leicht fahrlässig verursachte Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen.

9. Schulungsunterlagen

    1. Die Nutzung von Schulungsunterlagen ist dem einzelnen Teilnehmer vorbehalten. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für den dadurch entstandenen Schaden.
    2. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Schulungsunterlagen steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Schulungsgebühren.

10. Schlussbestimmungen

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Keep Them Alive, wenn der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    3. Die EU-Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
    4. Keep Them Alive ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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