Organspende

Bei der Transplantation werden funktionstüchtige Organe und Gewebe auf schwerkranke
Menschen übertragen um so die fehlende Funktion zu ersetzen.
In Deutschland ist für eine Organspende eine schriftliche oder mündliche Willenserklärung
des Spender nötig. Für eine mündliche Willenserklärung ist es unabdingbar die eigenen
Angehörigen über seine Entscheidung zu informieren. Im Todesfall werden diese befragt
und sollen in Sinne des Verstorbenen entscheiden. Daher sollte Angehörige frühzeitig
eingeweiht werden.
Mit einem Organspendeausweis und/oder  einer Patientenvollmacht können Angehörige
entlastet werden und der eigene Wille wird rechtsverbindlich dokumentiert. Dies gilt
unabhängig davon, ob man sich für oder gegen eine Organspende entscheidet.
Für Interessierte stellen wir bei unseren Schulungen Organspendeausweise und
Infomaterial zur Verfügung.

FAQ - Organspende

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