AGB Shop

AGB Online-Shop

von

KeThAl GmbH

INHALTSVERZEICHNIS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Keep Them Alive, Tobias Jechalik, Dachsweg 20, 14974 Ludwigsfelde

(„Verkäufer“)

Stand: 09.12.2021

1.Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Kauf von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer im Online-Shop des Verkäufers abschließt. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer hat diesen ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt.
    2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    3. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.Vertragsschluss

    1. Die im Online-Shop dargestellten Waren stellen noch kein rechtlich bindendes Angebot des Verkäufers dar. Erst die Bestellung des Kunden ist ein rechtlich bindendes Angebot, welches der Verkäufer annehmen kann.
    2. Der Bestellprozess beginnt mit der Auswahl von Artikeln, die der Kunde in den Warenkorb legen kann. Der Kunde kann jederzeit durch Klick auf das Symbol „Warenkorb“ eine Übersicht aller im Warenkorb befindlichen Artikel einsehen und einzelne Artikel aus dem Warenkorb löschen. Nach Auswahl der Schaltfläche „zur Kasse“ gibt der Kunde seine Kontaktinformationen und eine Lieferadresse an. Im nächsten Schritt wählt der Kunde eine Versandoption aus. Anschließend wählt der Kunde eine der angebotenen Zahlungsarten aus.
    3. Im letzten Schritt erhält der Kunde eine Übersicht über alle Daten seiner Bestellung und der Preise bzw. Kosten. Der Kunde gibt eine rechtsverbindliche Bestellung durch Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ ab. Nach Durchführung der Zahlung erhält der Kunde eine elektronische Empfangsbestätigung über den Zugang seiner Bestellung. Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung des Verkäufers dar. Erst mit der Bestellbestätigung des Verkäufers kommt ein Vertrag zustande. Die Bestellbestätigung kann jedoch mit der Empfangsbestätigung in einer Nachricht verbunden werden.
    4. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Weitere Informationen enthält die Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
    5. Der Verkäufer ist zum Rücktritt von einem Kaufvertrag berechtigt, wenn er die Ware seinerseits ordnungsgemäß bei einem Lieferanten bestellt hat, jedoch nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert worden ist (kongruentes Deckungsgeschäft) und die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
    6. Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko und ist nur zur Lieferung aus seinem Warenvorrat bzw. der bei seinen Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.

3.Preise und Zahlung

    1. Die angezeigten Artikelpreise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht nach Erhalt der Ware Gebrauch, ist er zur Übernahme der Versandkosten für die Rücksendung verpflichtet.
    2. Der Käufer ist zur Vorauszahlung des Kaufpreises einschließlich der Versandkosten verpflichtet. Ein Versand der Ware erfolgt erst nach Zahlungseingang.

4.Eigentumsvorbehalt

    1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Verkäufers.
    2. Ist der Kunde Unternehmer, so darf er die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab.

5.Lieferung

    1. Die bestellten Waren werden an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift versendet. Wird die Ware an den Verkäufer aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zurückgesendet, so trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten für den erneuten Versand.
    2. Ist der Kunde Unternehmer, ist der Verkäufer zu Teillieferungen berechtigt. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
    3. Die Lieferfrist der einzelnen Waren ist in den Artikelbeschreibungen angegeben. Die Lieferfrist beträgt, sofern in der Artikelbeschreibung nicht abweichend angegeben, zehn (10) Werktage ab Zahlung.
    4. Falls die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Epidemien, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von dem Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, verlängert sich die Frist um einen angemessenen Zeitraum.
    5. Ist eine Zahlung des Kunden aufgrund fehlender oder falscher Angaben nicht zuzuordnen, beginnt die Lieferfrist erst nach Mitteilung der erforderlichen Angaben durch den Kunden.

6.Gefahrübergang

    1. Ist der Kunde ein Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Versandunternehmen übergeben hat.
    2. Ist der Kunde ein Verbraucher, geht die Gefahr erst mit Auslieferung der Ware an den Kunden über.

7.Sachmangel

    1. Die Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann.
    2. Der Kunde hat nachzuweisen, dass ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag und nicht durch Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung nach Gefahrübergang entstanden ist.
    3. Ist der Kunde Verbraucher und zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

8.Mängelrechte des Käufers

    1. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Ist die Nacherfüllung unmöglich oder schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.
    2. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
    3. Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Kunden ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Kunde Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
    4. Ist der Kunde ein Verbraucher, verjähren Mängelansprüche in zwei Jahren. Ist der Kunde ein Unternehmer, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr.

9.Nacherfüllung

    1. Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, hat der Verkäufer die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache.
    2. Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
    3. Der Verkäufer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
    4. Der Kunde hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben.

10.Rücktritt und Minderung

    1. Hat der Kunde dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung verweigert hat oder wenn die dem Kunden zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
    2. Statt zurückzutreten, kann der Kunde den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist – soweit erforderlich – durch Schätzung zu ermitteln. Hat der Kunde mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten.

11.Schadens- oder Aufwendungsersatz

    1. Liefert der Verkäufer eine mangelhafte Ware und hat der Verkäufer dies zu vertreten, so kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat. Hat Verkäufer eine Teilleistung bewirkt, so kann der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Der Kunde kann Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn der Mangel unerheblich ist.
    2. Der Anspruch auf Lieferung der Ware ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Ware Schadensersatz verlangt hat. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung, so ist Verkäufer zur Rückforderung des Geleisteten berechtigt.
    3. Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Kunden mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung des Verkäufers zum Schadensersatz sowie der Umfang des zu leistenden Schadensersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Verkäufer oder dem Kunden verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Kunden darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Verkäufer auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Verkäufer weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
    4. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Verkäufers nicht erreicht worden.

12.Schlussbestimmungen

    1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Zwingende Vorschriften des Verbraucherschutzes eines EU-Mitgliedsstaates, indem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, werden durch diese Rechtswahl nicht berührt.
    2. Die EU-Kommission stellt im Internet unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
    3. Ist der Kunde Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist je-doch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.